Allgemeine Infos

>>> Hinweise zu weiteren Informationsmöglichkeiten: siehe unten!

 



 

Hinweise zum Abitur 2009

 

Die schriftlichen Prüfungen finden vom 26.3. bis 3.4. 2009 statt:

 

Deutsch:        Do 26.3.09   8:00 – 13:30 Uhr      

Mathematik:   Fr 27.3.09      8:30 – 12:30 Uhr

Englisch:        Mo 30.3.09    8:00 – 12:30 Uhr

Französisch:   Di 31.3.09     8:00 – 12:30 Uhr

Geschichte:    Mi 1.4.09       8:30 – 13:00 Uhr

Russisch:       Fr 3.4.09       8:00 – 12:30 Uhr

 

Beachten Sie die unterschiedlichen Anfangszeiten und seien Sie rechtzeitig (!)  vor Beginn der Prüfungen anwesend.

 


Die mündlichen Prüfungen finden vom 24. bis 26. Juni 2009 statt.

 


Neben Ihren beiden verpflichtenden Mündlichen Prüfungen (eine davon kann eine Präsentation sein) können Sie sich in jedem Ihrer vier schriftlichen Fächer freiwillig zusätzlich prüfen lassen. Entsprechendes (freiwillige Meldung zur mündlichen Prüfung) gilt für die Hospitationsfächer, die Meldung dazu erfolgt am Tag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Klausurergebnisse, also etwa eine Woche vor den mündlichen Prüfungen.

Wird das Hospitationsfach tatsächlich geprüft, gilt ausschließlich das Ergebnis dieser mündlichen Prüfung. Sollten sich in einem schriftlichen Fach null Punkte ergeben oder die Gesamtpunktzahl (200 Punkte, s.u.) nicht erreicht worden sein, muss zusätzlich mündlich geprüft werden, um überhaupt bestehen zu können.

 

Bei den schriftlichen Fächern (s.o.) ergibt sich die Endnote aus der schriftlichen Punktezahl multipliziert mit Faktor 8 oder 12 (je nach Festlegung des Schülers für zwei Fächer spätestens nach den Weihnachtsferien); bei mündlicher Zusatzprüfung werden die Ergebnisse addiert und durch 2 geteilt (gemittelt).  Achtung: ergibt sich dabei eine Dezimalstelle (x,5), so wird die Punktzahl exakt gerechnet; wurden also beispielsweise 8,5 Punkte erreicht, werden zwar aufgerundete 9 Notenpunkte gegeben, aber für die Ermittlung des Gesamtergebnisses (der Gesamtpunktzahl) mit 8,5 Verrechnungspunkten gerechnet!

Beispiel: schriftlich wurden 3 Punkte erreicht, mündlich 6 Punkte, gewählter Faktor 8 fach, dann ergeben sich 9:2 =  4,5 Verrechnungspunkte, allerdings 5 Notenpunkte, die zum Bestehen ggf. nötig sein können. Die insgesamt nur 36 (also 4,5 x 8) Verrechnungspunkte könnten allerdings bei der Gesamtpunktzahl noch zum Problem werden, falls Mindestwerte erreicht werden müssen!

 

In den vier schriftlichen Fächern müssen (u.U. mit mündlichen Prüfungen, s.o.) zum Bestehen des Abiturs mindestens 200 Verrechnungspunkte erreicht werden, im rein Mündlichen 80, wobei alle nur mündlich geprüften Fächer vierfach gewertet werden.

In einem der beiden real mündlich geprüften Fächer müssen mindestens fünf Punkte, im anderen muss mindestens ein Punkt erreicht werden, um nicht durchzufallen.

 

bitte wenden!

Anfang Dezember findet die endgültige Zulassungskonferenz statt. Sollten sich für einzelne Schüler bisher nicht erbrachte bzw. nicht ausreichende Leistungen oder auffällige Fehlzeiten ergeben, werden die Schüler und Eltern schriftlich per Brief darauf hingewiesen, gegebenenfalls auch über die Nicht-Zulassung zur Prüfung seitens der Schule. Ein Rücktritt von der Prüfung ist dann noch möglich, ohne dass die Prüfung als nicht bestanden gilt. Ein Rücktritt nach der vom Regierungspräsidium ausgesprochenen Zulassung im Januar bedeutet durchgefallen, d.h. es ist dann nur noch einmalige Wiederholung möglich!

 

Zur Feststellung des – auch für die Zulassung zur Prüfung – gegebenen Leistungsstandes und zur kontinuierlichen Übung werden samstags Klausuren unter Originalbedingungen geschrieben (laut Ihnen vorliegendem Plan), deren Ergebnisse zwar nicht in die Prüfungsleistung einfließen (für die meisten Abiturienten ein wesentlicher Vorteil, da die Ergebnisse sich steigern!), aber eine wichtige Übungsmöglichkeit darstellen und Bestandteil des Pflichtunterrichts sind.

 

Auch hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder erwiesen, dass regelmäßiger Unterrichtsbesuch eine Grundbedingung für die erfolgreiche Prüfungsvorbereitung ist. Längere Fehlzeiten können daher ebenfalls eine Nicht-Zulassung zur Prüfung begründen.

 

Sollten Sie bei den schriftlichen Prüfungen nachweislich krank sein (ärztliches Attest), gibt es ca. 3 Wochen später einen Nachtermin. Entsprechendes gilt für die mündlichen Prüfungen.

 

Nehmen Sie das 13. Schuljahr als Chance und Herausforderung, auch einmal Leistungs- und Belastungsgrenzen auszutesten!

 

 

Eventuelle Änderungen vorbehalten.

 

Freiburg, den 2.9.2008

 

Daniel Gussmann

 

Abiturbeauftragter 

Freie Waldorfschule

Freiburg-St. Georgen

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Weitere Informationen sind abrufbar über:

 www.Infos.allgemein.Daniel@web.de

 (bitte die Adressen so eingeben, nicht einfach draufklicken, sonst klappt's nicht!)

 

Passwort - ganz klar - " interessant! " (ohne Anführungszeichen, mit Ausrufezeichen)

 


  Für Abiturienten:

www.Daniel-abi@web.de,

Passwort: leistung! (Mit !)


 Mitteilungen für Kollegen gibts bei der Mail-Adresse:

 www.Kollegeninfos.Daniel@web.de ,

Passwort auf Anfrage

  


 

 Kommentare zu Arbeiten oder Noten: www.Ergebnissegussmann@web.de

                                                 Passwort ist betreffenden Schülern bekannt 


 Bei:    

www.freundeinfos.daniel@web.de      

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Ó Daniel Gussmann 10.9.2008 DG
*Nep = Nachmittags-Epochen    **Stundenplan gültig bis Herbstferien 08!
 

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